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Schornsteinfegerarbeiten wieder voll absetzbar

7.07.2016


35a EStG -Haushaltsnahe Dienstleistungen.


 Ab sofort sind wieder alle Schornsteinfegerarbeiten außer Materialkosten, nach § 35a EStG  als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. 

Zitat aus dem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen:

„Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.“