Mündungen von Abgasleitungen

Mündungen von Abgasleitungen in Verbindung mit Holzfeuerstätten
 


Der Trend zu Zusatzfeuerstätten, die mit Holz betrieben werden, ist im häuslichen Bereich in letzter Zeit deutlich zu erkennen. Bei der Planung und Errichtung gibt es einiges zu beachten.
 
Die nachfolgende Information soll einen Überblick und eine Planungshilfe geben für den Fall, dass die Abgasabführung einer raumluft-un-abhängigen Öl-/Gasheizung und der Festbrennstofffeuerstätte über benachbarte Schornsteinzüge erfolgt (Bild).
Bei der Betrachtung stellt sich die Frage was ist, wenn neben einem Kamin, an dem Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind, eine Abgasleitung eingebaut ist?
Die Feuerstätte darf auch bei raumluftunabhängiger Betriebsweise keine Abgase als Verbrennungsluft ansaugen.                                                                                        
Um dies zu vermeiden, ist die raumluftabhängige Betriebsweise, d. h. die Feuerstätte entnimmt die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, die einfachste Lösung.
Meistens wird die Anlage im Keller aufgestellt. Hier kann die Feuerstätte ganz einfach über definierte Öffnungen oder Undichtigkeiten mit Verbrennungsluft von außen versorgt werden.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Verbrennungsluft von außen her, über dichte Leitungen zuzuführen (z. B. Ausführungen nach den TRGI).
Hierbei sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Besteht für den danebenliegenden Kamin auch Rußbrandgefahr, z. B. wenn ein mit Holz beheizter Kamin- oder Kachelofen angeschlossen ist, so muss die Mündung der Abgasleitung zusätzlich auch brandsicher ausgebildet sein. Dies ist so auszuführen, dass bei raumluftunabhängiger Betriebsweise und Verbrennungsluftversorgung über den Ringspalt eine Ansaugung von Abgasen zur Verbrennungsluftversorgung vermieden wird.
 
Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn die Mündung des Kamins um mindestens den 2-fachen Innendurch-messer verlängert wird, z. B. durch ein Abströmrohr aus Edelstahl (siehe nachfolgendes Bild 3), oder die Mündung nach Bild 4 ausgebildet wird.
 
 
 
Die Mündung der Abgasleitung gilt als brandsicher, wenn die Abgasleitung und deren Formteile bis ca. 30
cm unterhalb der Mündung aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Edelstahl) hergestellt werden. (Siehe
nachfolgendes Bild 5)
   
 
Das letzte Rohrstück der Abgasleitung darf nicht zu lang über den Schachtaufsatz bzw. die Ringspaltabdeckung hinausragen.
Herstellerhinweise, Einbauanleitungen oder Angaben in den Zulassungen müssen beachtet werden
(Vereisung bzw. UV-Einwirkung).
 
 
 
Wir beraten Sie gerne, damit das nicht passiert:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wir bitten Sie um Beachtung der Informationen, um Schäden, wie in den beiden dargestellten Bildern von Grund auf entgegen wirken zu können. Prävention spart nicht nur Nerven sondern auch Zeit und im Schadensfall bares Geld.