Kehren Messen Überprüfen

MESSEN KEHREN ÜBERPRÜFEN




In der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
sind die Intervalle der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen festgelegt. So werden hier z.B. die Kehrhäufigkeiten von Schornsteinen, an denen Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind benannt. Außerdem ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt wie oft eine Gas- oder Öl-Feuerstätte und deren dazugehörige Abgasanlage überprüft werden muss.
     
Sicherheit
Die Abgaswegüberprüfung und Kohlenmonoxid-Messung an Gas- und Öl-Feuerstätten ist eine Sicherheitsüberprüfung.
Kurz gesagt - Bei dieser Sicherheitsüberprüfung stellen wir fest, ob Abgase an der Feuerstätte austreten und in Ihren Wohn- oder Aufenthaltsraum gelangen. Desweiteren stellen wir durch eine Messung fest, ob der Grenzwert des Kohlenmonoxid-Gehaltes nicht überschritten wird. Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares Gas, welches man nicht riecht und nicht schmeckt. Daher kann es schnell zur Bedrohung für Leib und Leben werden. Diese Überprüfung schützt Ihr Leben und das Ihrer Familie!
  Messungen an Feuerstätten
sind in der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt, auch hier werden Grenzwerte vorgegeben. Bundes-
immissionschutz-Messungen kann man kurz gefasst auch Wirtschaftlichkeitsmessung nennen. Diese Messung gibt Auskunft darüber, ob Ihre Feuerungsanlage wirtschaftlich in Betrieb ist.



Gewerbliche Dunstabzugsanlagen
Gewerbliche Dunstabzugsanlagen sind in der Überprüfungsverordnung  festgehalten. Diese sind einmal im Jahr auf Brandlasten zu überprüfen. Erhöhter Anfall von Fett kann leicht zum Brand führen.